Steueroase Liechtenstein
Anlage-Tip: Lebensversicherung

Geldanlage in Lichtenstein

Besonders interessant sind Stiftungen und Liechtenstein-Lebensversicherungen. Dabei legen Sie einen (größeren) Betrag und nutzen ihn als Lebensversicherung für sich selber. Die Erträge sind in Liechtenstein und der Schweiz steuerfrei!

Besonderheiten von Liechtensteiner Stiftungen

Während Stiftungen in Deutschland kein Instrument zur Steuervermeidung oder zum Steuersparen sind, sieht das in Liechtenstein ganz anders aus. Stiftungen können nach Liechtensteiner Recht zur Gänze (und nicht nur wie in Deutschland maximal zu 30%) dem Stifter oder seiner Erben nutzen. Stiftungen sind Kapital, daß ein Stifter (durchaus nicht dauerhaft) hergibt, ohne einen rechtlich oder wirtschaftlich faßbaren Gegenwert zu erhalten. Stiftungen sind gleichsam die juristische Materialisation von Geld. Während deutsche Leser bei "Stiftung" gerne an Gemeinnutz denken, ist der Bogen möglicher Zwecke in Liechtenstein deutlich weiter gespannt. So kann eine Stiftung auch zur Versorgung einer einzigen Familie gegründet werden. Die Steuersätze für Stiftungen sind in Liechtenstein gering. Sie sind von Vermögen-, Erwerb- sowie Ertragsteuer befreit. Jährlich müssen nur 0,1 Prozent des eingezahlten Kapitals, mindestens jedoch 1000 Schweizer Franken (620 Euro) im Jahr Steuern gezahlt werden. Bei 1.000.000 Euro sind das lächerliche 1.000 Euro. Ist das eingezahlte Kapital größer, verringert sich der fällige Prozentsatz noch. Bei großen Vermögen von mehr als rund 6,5 Millionen Euro werden nur noch 3 Promille an Steuern fällig. Sofern aus dem Stiftungskapital Erträge erwachsen, sind diese in Liechtenstein steurfrei. Sofern der Gründer oder Nutznießer der Stiftung in anderen Ländern steuerpflichtig ist, muß er den Ertrag hingegen in seinem Land mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Ende des Bankgeheimnisses in Liechtenstein

Spätestens mit dem Fall (und Sturz) des Abzockers Zumwinkel haben die Teuersteuerstaaten der Welt gegen die Steueroasen massiv aufmunitioniert. Staaten, die ein Bankgeheimnis kennen und ausländischen Auskunftsersuchen ablehnend gegenüberstehen, werden flugs in die Reihe der Schurkenstaaten eingegliedert. Schöne Grüße aus Pjöngjang: Willkommen im Club!

Liechtenstein knickte als erster Staat ein und öffnet sich Anfragen aus dem Ausland über Konto- und Bankverbindungen ausländischer Bürger. Was das genau bedeutet, wird sich im Laufe der Verhandlungen zeigen. Wenn es dem Liechtensteiner Geldadel geling, die Regelanfrage abzuwehren, ist die Gefahr, entdeckt zu werden zwar vorhanden, aber sehr viel geringer. Die Liechtensteiner Stiftungen würden so weiterhin ein interessantes Modell der Geldanlage bleiben. Stiftungen in Liechtenstein haben sich im übrigen nicht nur dem Edelraffer Zumwinkel nützlich erwiesen sondern auch den Politbetrügern der CDU-Hessen als Mittel zur Geldanlage und -verschleierung gedient. Was den Machern und ihren Büchsenspannern recht ist, kann Ihnen doch nur recht sein.
Die Schweizer Behörden taumeln hilf- und orientierungslos durch das Dauerfeuer aus Berlin. Herr Merz - aus Gründen, die sich auch kein Schweizer erklären kann, Regierungs-Chef der Schweiz, offeriert ohne Not das von den der deutschen Finanzverwaltung so sehnlich erhoffte freiwillige Meldeverfahren. Schweizer Banken müßte, wenn nicht noch irgendwo in der Schweizer Regierung ein matter Funken der Vernunft aufflackert, die Konten und Erträger deutscher Staatsbürger an die zuständigen Finanzamter melden.
Da hilft nur noch auswandern oder klammheimliche Kontoauflösung und Rückführung der Beute.

Wer kann ein Stiftung nach Liechtensteiner Recht gründen!

Risiken und Nebenwirkungen

Gründer und Nutznießer einer Liechtensteiner Stiftung können durch Einschaltung eines Treuhänders weitgehend vor einer Veröffentlichung versteckt werden. Die rechtliche Stellung der Treuhänder und Banken gegenüber Auskunftsersuchen neugieriger Steuerbehörden , auch und gerade aus dem Ausland, ist in Liechtenstein und der Schweiz sehr viel stärker als bei ihren Kollegen in Deutschland. Steuerhinterziehung ist zum Beispiel gar keine Straftat und kann darum auch nicht herangezogen werden, um Auskünfte zu erzwingen. Die Schwachstelle sind die beteiligten Menschen.

Steuerflüchtlinge sind Freiwild

Neid, Miß- und Rachsucht und Niedertracht sind leider auch in Liechtenstein oder der Schweiz nicht per se auszuschließen. Und so kann es passieren, daß ein Mitarbeiter die Kundendatei seines Auftraggebers kopiert und an intereressierte Kreise weiterreicht. Oder der Bürorechner der Kanzlei wird durch Zoll- und Steuertrojaner gehackt. Und schon ist es passiert. Vertrauen Sie darum nie nur einem Treuhänder. Schalten Sie mindestens einen weiteren Treuhänder dazwischen, wenn Sie nicht schon den einfachen Angriffen Ihrer heimatlichen Steuerbehörden erliegen wollen. Keine Sorgen müssen Sie sich natürlich machen, wenn Sie die Stiftung und ihre Erträge ordnungsgemäß in der Steuererklärung angeben :-) Allerdings sind die Überweisungen an die Stiftung der Schenkungssteuer unterworfen und die Rückflüsse werden auch noch mal vom deutschen Fiskus geschmälert. Also: sinnvoll ist die Verlagerung von Vermögensteilen in eine Stiftung nach Liechtensteiner Recht nur, wenn der deutsche Fiskus von diesem Vermögen nichts weiß.

Betrügerische Bankmitarbeiter

Es ist durchaus nicht so, daß alle Mitarbeiter einer Bank obzöne Bonus-Zahlungen erhalten. Die armen Schweine in der Technik, der Putzkolonne und dem Hausmeisterservice lutschen vielfach auf dem Daumen. Viele dieser solchermaßen benachteiligten Mitarbeiter haben ihr eigenes Bonus-Programm entwickelt. Sie greifen sich herumliegende Kunden- und Kontendaten udn verscherbeln diese gegen klingende Münze an interessierte Kreise in den Finanzverwaltungen der Teuersteuerstaaten. Die so erzielten Bonus-Einkünfte reichen bei weitem nicht an die Einkünfte der Zertifikatedrücker und Finanztrickser in den Schalterhallen heran. Aber Kleinvieh macht auch mist und in Zeiten der Krise muß man nehmen, was man bekommt.

Sie sind diesen unredlichen Mitarbeitern nicht wehrlos ausgeliefert. Der Hinweis, Ihre deutschen Nitbürger nie direkt in einem Steuerparadies zu betrügen, sondern immer mindestens einen, besser zwei unabhängige Treuhänder in zwei unterschiedlichen Ländern einzuschalten, gewinnt angesichts der herumvagabundierenden Daten-CDs an Bedeutung.

Wie funktioniert ein Nummernkonto?

Wie sicher ist ein Nummernkonto?

Wohin mit Geld, nachdem das Steuergeheimnis gefallen ist

Die letzten Angriffe aus den USA und Deutschland haben schwere Breschen in die Sicherheit der Nummernkonten in Liechtenstein gerissen. Nicht nur Sie fragen sich jetzt, wohin mit dem Geld? Gehen Sie nicht davon aus, daß die bloße Nutzung eines Nummernkontos Sie vor einer Entdeckung schützt. Aber etwas besseres ale eine Selbstanzeige gibt es immer. Ich empfehle, dieses Nummernkonto von einer Firma eröffnen zu lassen, die Sie über einen Treuhänder in der Schweiz auf den Bahamas oder den Kanalinseln gründen.

Telefonieren Sie weder mit dem Treuhänder, noch mit dem Domizilgeber auf den Bahamas. Und schon gar nicht telefonieren Sie mit der Bank in Liechtenstein.

Kommunikation ohne Lauscher

Ja, die Stasi-Nachfolger in Berlin haben ein sehr dichtes Lauschnetz über die Bürger geworfen. Aber es gibt Wege und Möglichkeiten, unbeobachtet zu kommunizieren. Verwenden Sie keines Ihrer E-Mail-Konten. Hinweise über konspirative Kommunikation finden Sie demnächst hier.

Wie verhalte mich bei einer Steuerrazzia

Kooperieren oder kämpfen

Rechtsbeistand

Steueranwalt oder Steuerberater

Wie findet man Angebote zu Lebensversicherungen in Liechtenstein?

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